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VGH Bayern, 25.09.1990 - 8 B 87.3499 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 14.05.2014 - Au 6 K 13.1937
Straßenreinigungspflichten von Hinterliegern; Zuordnung der Hinterlieger zu einem …
Der streitgegenständliche Verteilungsmodus ist sachgerecht und vom gemeindlichen Gestaltungsspielraum gedeckt und somit nicht zu beanstanden (BayVGH, U.v. 25.9.1990 - 8 B 87.3499 - juris Rn. 37, 38).Kostenschuldner wären in diesem Fall sowohl die Vorder- wie auch die Hinterlieger insgesamt (BayVGH, U.v. 25.9.1990 a.a.O., Rn. 45, 46).
- VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 6 K 10.237
(Kein) Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei gleichmäßiger Heranziehung auch der …
Denn der Vorteil ist bei den direkt angrenzenden und auch bei den mittelbar erschlossenen Grundstücken der gleiche: nämlich die durch den Zugang gesicherte Möglichkeit der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH vom 12.10.2000 Az. 8 B 00.1025; vom 25.9.1990 Az. 8 B 87.3499; vom 18.5.2006 Az. 4 ZB 05.3115; VG Ansbach vom 14.6.2010 Az. AN 10 K 10.00250;… Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Rdnr. 95 zu Art. 51; für den insoweit vergleichbaren Fall der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren: BVerwG vom 19.3.1981 Az. 8 B 10/81).